Gerade erwischt ?
ERSTE HILFE finden Sie hier bei uns.
Es ist vor kurzem passiert?
Sie haben vor der Fahrt mit Ihren Fahrzeug „etwas“ zuviel getrunken oder sind unter Drogeneinfluss gefahren?
Führerschein weg?
Beschlagnahmt oder Sichergestellt?
Wie geht es jetzt weiter?
Sicher haben Sie schon einen Fachrechtsanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet. Falls dies noch nicht geschehen ist, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach kompetenter Rechtshilfe.
In der Regel kommt es zu einem Strafbefehl oder Gerichtsurteil mit dem Ergebnis, dass Sie eine Geldstrafe erhalten und Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Als Begründung steht im Urteil oder Strafbefehl u. a., dass Sie sich durch Ihre Tat als
‚ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen’ erwiesen haben.
Wenn Sie jetzt glauben, Sie könnten nach Ablauf der Sperrfrist einfach zu Führerscheinstelle gehen und sich Ihren Führerschein wiederholen, begehen Sie einen ersten großen Denkfehler!
Sie werden eine herbe Enttäuschung erleben: Wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille oder zum zweiten Mal mit Alkohol hinter dem Lenkrad erwischt wurden, sind dies für das Straßen-verkehrsamt Tatsachen, die Ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges infrage stellen. Also hat das Straßenverkehrsamt, wie schon früher der Richter oder Staatsanwalt, Zweifel an Ihrer Fahreignung und wird vor der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine MPU anordnen.
Wenn Sie jetzt auf das was kommt nicht vorbe-reitet sind, kann es Ihnen passieren, dass aus einem Jahr Entzug der Fahrerlaubnis, plötzlich zwei oder mehr Jahre werden.
Lassen Sie es nicht so weit kommen.
Viele ’MPU-Kanidaten’ entschliessen sich leider erst nach der Anordnung oder gar erst nach dem ersten oder zweiten Nichtbestehen einer MPU,
professionelle Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist bereits viel wertvolle Zeit verloren vergangen.
Zeit die man besser hätte nutzten können.
Informieren Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich über Ihre Möglichkeiten.
Vereinbaren Sie mit mir einen individuellen Beratungstermin !
Info-Telefon: 0251-28 95 90 70
Die Führerscheinstelle wird
angewiesen Ihnen erst nach
dem Ablauf einer Sperrfrist
eine neue Fahrerlaubnis zu
erteilen.