Aus aktuellem Anlass sei darauf hingewiesen, dass Fahren eines Fahrrads, mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr, auch zur Anordnung einer MPU führt.
Bei Nichtbestehen dieser dann angeordneten MPU hat dies i.d.R. den Entzug der Fahr-erlaubnis zur Folge.