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„Fahrplan“

Von der Sicherstellung  bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Vom Führerscheinverlust bis zur Neuerteilung

 

Sie haben das Delikt begangen,

Der Führerschein wurde sichergestellt,

 

Bereits jetzt sollten Sie sich  um eine qualitativ gute Beratung kümmern.

Jetzt brauchen Sie  einen guten Rechtsanwalt und damit keine wertvolle Zeit verloren geht, sollten Sie bereits jetzt einen Termin beim  Kraftfahreignungsberater (KFB) vereinbaren.

Jetzt sollten sie sich bereits darum kümmern, ob Sie Abstinenznachweise benötigen werden. Auch hier kann Ihr KFB Ihnen die entsprechenden Informationen geben.

Es folgt eine Gerichtsverhandlung mit Urteil oder es wird ein Strafbefehl erlassen.

Die Höhe der Geldstrafe oder des Bußgeldes wird fest-gesetzt.

Der Entzug der Fahrerlaubnis wird angeordnet.                 

Die Dauer der Sperrfrist wird festgelegt.

Jetzt bei der Führerscheinstelle nachfragen ob eine MPU vor der Wiedererteilung gefordert wird.   

Nutzen Sie die Zeit der Sperrfrist  eine Veränderung herbeizuführen.

Ihr Kraftfahreignungsberater informiert Sie über Ihre Möglichkeiten.   

Ein Verkürzung der Sperrfrist könnte möglich sein.

Sollte die  Dauer der geforderten Abstinenz länger sein als die Sperrfrist lohnt sich der Antrag auf Sperrfrist-verkürzung nicht, er würde nur Kosten verursachen.

Sie stellen  3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Stellen Sie den Antrag so, dass zur MPU  alle erforder-lichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie sich früh genug für eine Beratung beim Kraftfahreignungsberater entschieden haben, sollten bereits jetzt alle Voraussetzungen für das Bestehen der MPU vorliegen.

Sie teilen der Führerscheinstelle mit, für welches MPI (Medizinisch-Psychologisches-Institut) Sie sich entschieden haben.

Die Führerscheinstelle schickt nun Ihre Führerscheinakte mit Ihrer Vorgeschichte, einer Untersuchungsanordnung, dem Untersuchungsanlass und einer entsprechenden Fragestellung  zum MPI.

Dieses meldet sich bei Ihnen und vereinbart mit Ihnen einen Untersuchungstermin.

Nach erfolgter medizinisch-psychologischer Unter-suchung erhalten Sie als Auftraggeber nach etwa zwei Wochen das Ergebnis in schriftlicher Form.

Das positive Gutachten reichen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle ein.

Ihr neuer Führerschein wird ausgefertigt und Sie bekommen eine neue Fahrerlaubnis erteilt.

 

Viele ’MPU-Kanidaten’ entschliessen sich leider erst nach der Anordnung der MPU durch die Führerscheinstelle oder gar erst nach dem ersten oder zweiten Nichtbestehen einer MPU, profes- sionelle Beratung und Hilfe in Anspruch zunehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist bereits viel wertvolle Zeit verloren gegangen.

Zeit, die man besser hätte nutzen können.

So kann es passieren, dass  aus einem Jahr Fahrerlaubnisentzug, plötzlich zwei oder mehr Jahre werden.

Lassen Sie es nicht soweit kommen.