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An alle Rechtsanwälte                                                                                             Münster, den  01.02.2013

 

 

Betrifft: MPU-Vorbereitung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestatten Sie mir, dass ich mich zunächst vorstelle:

Mein Name ist Hermann Frisch. Ich bin zertifizierter Kraftfahreignungsberater und führe in dieser Funktion seit mehreren Jahren erfolgreich Seminare zur Vorbereitung auf eine MPU durch.

Im Laufe dieser Beratungen habe ich festgestellt, dass viele meiner Klienten die Zeit Ihrer Sperrfrist nutzlos haben verstreichen lassen. Häufig erscheinen Klienten erst etwa 3 bis 2 Monate vor Ablauf ihrer Sperrfrist  bei mir und möchten auf die zu erwartende MPU vorbereitet werden. Bei Einsicht der Akten ist dann festzustellen, dass diese Klienten eine z.T. sehr  hohe Blutalkoholkonzentration (BAK) bei ihrer Tat aufgewiesen haben. Bereits ab einer BAK  ab 1,1‰ wird von den Gutachtern der Untersuchungsstellen angenommen, dass eine ausreichende Steuerung des Alkoholkonsums nicht mehr zu erwarten ist. Je höher die BAK über 1,1‰ liegt, umso wahrscheinlicher wird es, dass die Gutachter einen konsequenten Alkoholverzicht fordern, um eine zukünftige Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss zu vermeiden. Ab 1,6‰ wird konsequenter Alkoholverzicht  i.d.R. auch außerhalb der Fahrzeugnutzungszeiten gefordert. Prof. Dr. E. Stephan, vom psychologischem Institut der Uni Köln, erklärt dazu: „Ein konsequenter Alkoholverzicht ist für eine günstige Verkehrsprognose immer dann erforderlich, wenn keine hinreichende Gewähr dafür gegeben ist, dass eine zuverlässige Kontrolle der Trinkmengen und –situationen erfolgen kann“. So bleibt es vielen Klienten nicht erspart, den geforderten Alkoholverzicht nachzuweisen. Selbst wenn bereits während der Sperrzeit ein konsequenter Alkoholverzicht betrieben wurde, hilft dies nichts, wenn dieser Verzicht nicht forensisch abgesichert dokumentiert wurde.

Dieses Erfordernis ist vielen Klienten nicht bekannt und hat häufig zur Folge, dass eine MPU aufgrund der nicht nachgewiesenen Abstinenz- oder Verzichtszeiträume mit einem negativen Ergebnis endet und vom Psychologen ein weiteres Jahr Enthaltsamkeit mit den entsprechenden forensisch abgesicherten Nachweisen durch ein nach DIN ISO EN 17025 zertifiziertes Labor gefordert wird. Außerdem ist häufig festzustellen,  dass vielen Klienten bei Erreichen des Sperrfristendes noch nicht einmal klar ist, dass vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU zu erfolgen hat.  Dies bedeutet oft, ein weiteres Jahr, zusätzlich zur Sperrfrist, auf den Führerschein zu verzichten.

Dieses Problem lässt sich dadurch vermeiden, wenn unsere Klienten nach Rechtskraft ihres Urteils eine Erstberatung erhalten, in deren Verlauf der weitere Ablauf des ‚Wiedererlangungs-Procederes‘ erläutert wird. Dann können frühzeitig die ersten Maßnahmen, wie z.B. der Beginn eines forensischen Abstinenznachweises, gestartet werden, so dass bei Ende der Sperrfrist auch wirklich alle Bedingungen für eine positive Begutachtung gegeben sind.

Ich biete Ihren Klienten eine solche Erstberatung kostenfrei und unverbindlich an. Desweiteren haben unsere Klienten weiter die Möglichkeit im Rahmen eines MPU-Vorbereitungs- bzw. Verkehrstherapie-Seminares  sich mit ihrer Verkehrsauffälligkeit auseinanderzusetzen und sich auf die hieraus resultierende und sicher zu erwartende MPU vorzubereiten. Im Übrigen kann sich die Teilnahme an einem solchen Seminar, wie Ihnen natürlich bekannt ist, durchaus positiv auf die Dauer einer Sperrfrist auswirken.

Ich möchte Sie bitten, Ihre Klienten auf die Möglichkeit einer unverbindlichen und kostenfreien Erstberatung bei mir hinzuweisen.

Gerne bin ich auch bereit, Ihnen in einem persönlichen Gespräch mein Konzept und seine Sinnhaftigkeit zu erläutern.

       Hermann Frisch      

Kraftfahreignungsberater (zertif.)                                                                                 

 

Aus  gegebenen  Anlass  wurde  im Februar 2013 von mir folgender
Brief an die münsterischen Rechtsanwälte mit Fachgebiet Verkehrs-
recht versandt.
                                                                                                                Hermann Frisch